Seit dem 11. September ist eine diskutierte Frage: Sollen von Terroristen entführte Flugzeuge mit unschuldigen Passagieren im Ernstfall abgeschossen werden oder nicht? Bei Flugzeugentführungen wird das (Passagier-)Flugzeug meist mitten im Flug gekapert und die Bordgewalt übernommen. Dann laufen meistens zwischen den Luftpiraten und den Sicherheitsbehörden Verhandlungen. Danach gibt es entweder einen Kompromiss oder einen Eingriff durch die Polizei oder durch Spezialeinheiten. Doch am 11. September liefen die Flugzeugentführungen anders als normalerweise ab. Denn an dem Tag als die Flugzeuge entführt wurden, gab es keine Verhandlungen, sondern die Selbstmordattentäter flogen einfach in amerikanische Gebäude. Deswegen braucht man einen Schutz um weitere solcher Vorfälle zu vermeiden. Verteidigungsminister Jung wollte 2007 durchsetzen, dass entführte Flugzeuge, die für terroristische Ziele benutzt werden, abgeschossen werden dürfen. Es wurde über die Frage diskutiert. Franz Josef Jung sagte: „Ich wünsche mir eine verfassungsrechtliche Klarstellung.“ Minister Jung meinte, dass er auch ohne gesetzliche Grundlage im Ernstfall von dem übergesetzlichen Notstand Gebrauch machen würde. Was soll man tun, wenn Terroristen Geiseln in einem entführten Flugzeug festhalten und das Flugzeug noch für ein Kamikaze Attentat benutzen? Deswegen wollte der deutsche Verteidigungsminister Jung, um die Bevölkerung zu schützen, durchsetzen, dass ein Gesetz zulässt, dass die Luftwaffe im Notfall, die von Terroristen gekaperten Flugzeuge abschießen darf. Es gab von den Parteien SPD, FDP, den Grünen und den Linken starke Kritik an Jungs Aussagen. Wolfgang Wieland, der Grünen-Innenpolitiker sagte: „Verteidigungsminister Jung geriert sich offen als Verfassungsfeind. Denn es gibt ein klares Verbot des Bundesverfassungsgerichtes, eine Passagiermaschine abzuschießen.“ Doch die CDU stand hinter Jung.
Aber was ist wenn die Flugzeugentführer nicht das Ziel haben ein Attentat zu verüben?
Eine schwierige Aufgabe für die Sicherheitsbehörden ist es, heraus zu bekommen ob die Flugzeugentführer wirklich ein Attentat ausüben wollen. Und der wichtigste Grund gegen den Abschuss des Flugzeugs, sind die unschuldigen Passagiere. Denn wenn man das Flugzeug abschießen würde, wären nicht nur die Entführer tot, sondern auch die Passagiere. Ist es das wirklich wert, die unschuldigen Menschen zu töten um andere Bürger, die möglicherweise durch einen Kamikaze-Akt gefährdet sind, zu retten? Hier ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf den Wunsch des Verteidigungsministers Jung: „Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.“ So entschied sich das Bundesverfassungsgericht, wegen der Uneinigkeit mit dem Grundgesetz, gegen den Wunsch des Verteidigungsministers.
Jonas F.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbergesetzlicher_Notstand
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Flugzeugentf%C3%BChrung
http://www.focus.de/politik/deutschland/flugzeugentfuehrung_aid_132959.html